Seit dem 25.05.2018 muss die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zwingend in deutschen Unternehmen angewandt werden. Zum gleichen Zeitpunkt ist das BDSG-neu in Kraft getreten, wodurch das deutsche Recht an die Vorgaben der DS-GVO angepasst wurde. Die Neuerungen treffen branchenübergreifend alle Unternehmen und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Es müssen viele neue Prozesse geschaffen und existierende Muster, Checklisten sowie Vertragsdokumente überarbeitet werden.
Bekommen Sie einen kompakten Überblick über die Neuerungen im Bereich Datenschutz und welche Folgen diese für Unternehmen mit sich bringen. Es werden Ihnen Vorgehen und Mittel vorgestellt und Handslungsempfehlungen gegeben. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO.